Prüfung und Erstellung von vertraglichen Vereinbarungen
Egal, ob z.B. Lieferverträge, Werkverträge, QSV, Allgemeine Lieferbedingungen, allgemeine Einkaufsbedingungen, Handelsvertreterverträge oder Kooperationsverträge, der Teufel steckt oft im Detail. Bei der Prüfung und Verhandlung von vertraglichen Vereinbarungen mit Lieferanten, Kunden, Auftragnehmern oder auch Versicherern unterstütze ich Sie gern. Gerade bei Haftungsansprüchen infolge von Produktmängeln ist für ein Unternehmen die Hinzuziehung eines entsprechend spezialisierten Fachmannes für diesen Bereich sowie des Versicherungsrechts unabdingbar. Als seit 2007 in diesem Bereich tätiger Rechtsanwalt kann ich Ihnen vorbeugend bei der entsprechenden Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung wertvolle Dienste bieten.

Gerichtliche und außergerichtliche Betreuung
Ob es in einem Schadenfall um die Durchsetzung oder Abwehr von entsprechenden Ansprüchen in der Lieferkette geht, Ihre Angelegenheit ist bei mir in guten Händen. In Streitfällen unterstütze und vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.