Erste Kontaktaufnahme
Bei einem ersten Kontakt, z.B. per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular, können Sie mir ihr Anliegen kurz schildern, so dass wir gemeinsam klären können, inwieweit ich Ihnen weiterhelfen kann oder nicht. Dieser erste Kontakt dient lediglich der Auftragsklärung und ist für Sie, soweit nicht ausdrücklich zwischen uns etwas anderes vereinbart wurde und Sie vorab über die anfallenden Gebühren informiert wurden, grundsätzlich kostenfrei.
Meine Gebühren
Meine Rechtsanwaltstätigkeit rechne ich grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Basis eines angemessenen Stundensatzes ab, welcher vor entsprechender Beauftragung ausdrücklich zwischen uns zu vereinbaren ist. In Einzelfällen kann auch eine Vergütung auf Basis des Gegenstandswertes nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Frage kommen.